Operationsfreigaben

Operationsfreigabe

Manchmal ist es im Leben eines Kindes leider unumgänglich einen medizinischen Eingriff (Operation) vorzunehmen. Für solch einen Eingriff wird dann in der Regel von Spitälern vor der geplanten Operation eine Operationsfreigabe verlangt. Dieses Operationsfreigabe-Attest kann von Kinderärztinnen und Kinderärzten ausgestellt werden. Dieses Attest zieht eine Reihe von Untersuchungen nach sich.

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Allgemeines zur Operationsfreigabe

Um eine Bescheinigung zur Operationstauglichkeit ausstellen zu können, sind eine Reihe von Untersuchungen notwendig.  Es wird also eine exakte Anamnese (klinische Untersuchung) durchgeführt. Dazu zählt ein EKG, eine Blutuntersuchung und je nach Alter des Patienten eine Spirometrie (Lungenfunktionstest). Mehr Details zu den einzelnen Untersuchungen gibt es unter folgenden Links:

Diese Untersuchungen dienen zur Vorsorge und zur Minimierung von Komplikationsrisiken während der Operation. Diese Untersuchungen werden nach strengen Kriterien beurteilt und können bei nicht erfüllen eine Absage bzw. einen Aufschub der Operation nach sich ziehen. Zusätzlich wird über die weitere Vorgehensweise und Therapieoptimierung beraten. Dies kann unter anderem die Neuverordnung von Medikamenten bzw. Dauermedikamenten betreffen.

Für welche Operationen ist eine Freigabe notwendig?

In der Regel ist für jeden geplanten chirurgischen Eingriff eine Operationsfreigabe notwendig.

Wann Soll ich diese Operationsfreigabe machen?

Die OP-Freigabe sollte innerhalb von 14 Tagen vor der geplanten Operation erteilt werden. Bitte geben Sie uns daher im Zuge der Terminvereinbarung den OP-Termin bekannt, damit wir die Operationsfreigabe entsprechend einplanen können.

Diagnostik und Beratung

Wenn sie eine Operationsfreigabe einholen müssen, stehen wir Ihnen jederzeit für ein ärztliches Fachgespräch und der einhergehenden Untersuchung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns dazu mittels unseres Terminformulars oder telefonisch.