
- Kindergartentauglichkeit
- Sporttauglichkeit
- Schulbesuchsbefreiung
- Pflegefreistellung
- SVS-Junior Check
- Operationsfreigabe
- Weitere diverse Atteste
Ausstellung von Attesten
Das Aufwachsen Ihrer Kleinen wird immer wieder von unumgänglicher Bürokratie begleitet. Auch bei der Bewältigung des Dokumentenjungles unterstützen Sie Kinderärztinnen und Kinderärzte. Es wird bestimmt vorkommen, dass Sie diverse Atteste für Ihren Nachwuchs und die dafür notwendige medizinische Untersuchung benötigen. Aber was ist ein Attest per Definition? Ein Attest ist eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand bzw. speziellen Krankheitsfall einer Person. Da Atteste in der Regel keine Kassenleistung sind, d.h. nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, ist hierfür ein Honorar zu entrichten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in telefonischer oder persönlicher Auskunft. Eine Ausnahme davon ist der SVS-Juniorcheck und die Operationsfreigabe.
Beraten
Untersuchen
Behandeln
Vorsorge
Sporttauglichkeit
Das Hauptziel dieser Sporttauglichkeit ist es, einen plötzlichen Herztod zu verhindern. Stark sportlich aktive Menschen haben ein 2-3fach erhöhtes Risiko gegenüber normalen Personen, einen plötzlichen Herztod zu erleiden. Eine zuvor nicht erkannte Herzerkrankung ist zumeist die Ursache dafür. Das Risiko kann durch eine Sporttauglichkeitsuntersuchung sehr stark gesenkt werden. Bei Sporttreibenden, vor allem bei Neueinsteigern besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems und des Bewegungsapparates. Bei Kindern und jugendlichen SportlerInnen ist einmal jährlich die Überprüfung der Sporttauglichkeit für die Erteilung eines Spieler- und Wettkampfpasses verpflichtend.
SVS-Junior Check
Um Gesundheitsrisiken bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und das Gesundheitsbewusstsein zu stärken, gibt es eigene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Die SVS bietet Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren, die nach einem Selbständigengesetz (GSVG, BSVG) versichert sind, die Möglichkeit, das kostenlose Programm Gesundheits-Check Junior in Anspruch zu nehmen. Zur laufenden Beobachtung des Gesundheitszustandes gibt es zudem für alle Jugendlichen zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr die Möglichkeit, einmal jährlich gratis eine Jugendlichenuntersuchung durchführen zu lassen.
Download des Formulars für den Gesundheitscheck als PDF: Gesundheits_Check_Junior_Befundblatt_SVS.pdf – STAND: 29.03.2020
Als Bonus für die Teilnahme am Programm gibt es die Möglichkeit für Sportwochen, Schikurse, Sportvereinsmitgliedsbeiträge oder ein qualitätsgeprüftes Angebot für Kinder bei einem Gesundheitspartner einen Gesundheitshunderter (Antrag_auf_Auszahlung_des_GH_GCJ.pdf – STAND: 29.03.2020) zu beantragen.
Mehr Informationen unter: SVS-Junior Check
Mehr Informationen zum Gesundheitshunderter: Gesundheitshunderter
Schulbesuchsbefreiungen
Sollte Ihr Kind erkranken und daher ein Schulbesuch länger als eine Woche nicht mehr möglich sein, ist es notwendig, diese Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bescheinigen zu lassen, welche der jeweiligen Schulinstitution vorzuweisen ist.
Krankenpflegefreistellung
Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung. Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten, sondern auch chronische Leiden. Entscheidend ist, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist oder nicht. Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich informieren, wenn Sie Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, so ist dieser Anweisung unbedingt Folge zu leisten.
Operationsfreigaben
Jeder Patient, der sich einer Operation unterziehen muss, benötigt eine sogenannte Operationsfreigabe. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter: Operationsfreigaben